Nichteheliche Lebens­gemeinschaft

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Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Viele Paare entscheiden sich bewusst gegen eine Ehe, obwohl sie planen, dauerhaft zusammenzubleiben. Dies ist unproblematisch, solange die Beziehung in wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht unverbindlich bleibt. Schwierig kann es jedoch werden, wenn gemeinsame Vermögen aufgebaut werden oder Kinder aus der Beziehung hervorgehen. Manch einen erwischt es kalt, wenn er merkt, dass die Unverbindlichkeit des ehelosen Zusammenseins mit einem Regelungsvakuum für den Fall der Trennung einhergeht.

Als Notarin trage ich in betreuender und beratender Funktion dazu bei, dass Sie etwaige Risiken frühzeitig identifizieren und diesen zukunftssicher begegnen können.

Weiterführende Informationen

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist zerbrochen. Ein Fall, dessen Eintreten man vielleicht lange Zeit für unvorstellbar gehalten hat. Doch plötzlich stellen sich jede Menge drängende Fragen: Was passiert nun mit der gemeinsamen Immobilie? Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit? Bekomme ich Geld zurück? Sind unsere Kinder eigentlich auch rechtlich meine Kinder?

Und falls die Partnerin oder der Partner gestorben ist, kommen weitere Fragen hinzu: Bin ich für die Bestattung zuständig? Muss ich die Bestattung bezahlen? Wer erbt? Wenn ich erbe, muss ich gegebenenfalls etwas an die Angehörigen abgeben?

Einige dieser Fragen bergen ein erhebliches Konfliktpotenzial in sich und sind für die Betroffenen von höchster Bedeutung. Deshalb ist es ratsam, insbesondere bei größeren gemeinsamen Anschaffungen das Szenario von Trennung oder Tod zu berücksichtigen und entsprechend zu regeln. Kurzum, eine Notarin oder einen Notar hinzuziehen, um bereits im Vorfeld für größtmögliche Sicherheit zu sorgen.