Grundschuld­bestellung

  • Start
  • Grundschuldbestellung
Grundschuldbestellung

Grundschuldbestellung

Soll Ihr Immobilienkauf oder eine Sanierungsmaßnahme an Ihrer Immobilie kreditfinanziert werden? Dann wissen Sie vermutlich, dass Kreditinstitute für den Fall eines Kreditausfalls Sicherheiten von Ihnen verlangen. Die Bank wünscht die Eintragung einer Grundschuld. Hierfür ist eine notarielle Urkunde erforderlich.

Gerne bin ich als Notarin für Sie da, nehme die Beurkundung vor, erläutere Ihnen die Rechtsfolgen und den Text und kümmere mich um alles Weitere.

Weiterführende Informationen

Bei der Grundschuld handelt es sich um ein Pfandrecht an einer Immobilie, das im Gegensatz zur Hypothek von der zu sichernden Forderung rechtlich unabhängig ist. Eine Grundschuld kann damit nach Tilgung des Kredits grundsätzlich für einen weiteren Kredit wiederverwendet werden. Zur Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch ist eine notarielle Urkunde erforderlich.

Die Bedingungen der Grundschuld werden von der finanzierenden Bank vorgegeben. In der Regel entspricht die Höhe der Grundschuld der Kreditsumme zuzüglich Zinsen und gegebenenfalls Nebenleistungen. Das bedeutet, dass die Bank bei Verwertung der Grundschuld – also Zwangsvollstreckung in die belastete Immobilie – weit mehr als die reine Kreditsumme erhält. Solange aber der Kredit ordnungsgemäß bedient wird, spielt die Verzinsung der Grundschuld keine Rolle.

Neben der Grundschuld sehen die Formulare der Kreditinstitute vor, dass Kreditnehmer oder Kreditnehmerinnen persönlich haften und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen unterwerfen. Das Kreditinstitut erhält dadurch die sofortige Zugriffsmöglichkeit sowohl auf die Immobilie als auch auf das gesamte weitere Vermögen. Es bedarf keines vorherigen Klageverfahrens.

Das Notariat steht als Ansprechpartner sowohl für die Kreditnehmer als auch für die Bank zur Verfügung und kümmert sich um die reibungslose Abwicklung.