Hauskauf

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Der Erwerb eines eigenen Hauses ist immer ein besonderer Moment, für viele Menschen gar ein einzigartiger – kaum ein anderes Rechtsgeschäft im Privatleben ist wirtschaftlich bedeutsamer. Gleiches gilt für den Verkauf des eigenen Zuhauses. Umso wichtiger ist es, dass beim Kauf der Immobilie alles so sicher wie möglich abläuft. Hierzu tragen Notarinnen und Notare ihren Teil bei.

Beide Vertragsteile davor zu schützen, etwas herzugeben, ohne etwas dafür zu erlangen, ist der Kern der notariellen Tätigkeit und meine Passion. Ich freue mich, Sie bei diesem bedeutsamen Schritt unterstützen zu dürfen und stehe Ihnen während des gesamten Vorgangs gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Weiterführende Informationen

Beim Kauf ist rechtlich zwischen dem schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft und dem dinglichen Erfüllungsgeschäft zu unterscheiden. Wer eine Urkunde über den Kauf eines Hauses unterzeichnet hat, ist damit noch nicht Eigentümer:in desselben. Vielmehr ist hierfür die Umschreibung im Grundbuch erforderlich. Die Unterzeichnung der notariellen Urkunde führt indes dazu, dass die gegenseitigen Versprechen („Du kriegst mein Haus, wenn ich das Geld bekomme.“- „Ich zahle Dir diesen Preis, wenn ich dafür Deine Immobilie erhalte.“) wirksam werden.

Vorher kann jede Partei aus den Verhandlungen aussteigen, nachher ist jede Partei an den Vertrag gebunden.

Zum Schutz beider Parteien werden die gegenseitigen Leistungen in der Regel Zug um Zug erbracht. Auf den Zeitpunkt der Eintragung im Grundbuch haben Käufer:in und Verkäufer:in allerdings keinen Einfluss.

Deswegen treffen Notarinnen und Notare unmittelbar nach Wirksamwerden des Vertrags Schutzvorkehrungen: Sie holen erforderliche Löschungsunterlagen ein, lassen im Grundbuch eine Eigentumsvormerkung eintragen und klären etwaige Vorkaufsrechte. Zu gegebener Zeit erhält die Käuferin bzw. der Käufer dann die Zahlungsaufforderung („Fälligkeitsmitteilung“) und muss den Kaufpreis zahlen. Ist dies geschehen, werden die Schlüssel zum Objekt durch die Verkäuferin bzw. den Verkäufer übergeben, während sich das Notariat um die Umschreibung im Grundbuch kümmert.