Sorgerechts­vollmacht

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Sorgerechtsvollmacht

Sorgerechtsvollmacht

Es kann passieren, dass Eltern plötzlich nicht mehr in der Lage sind, ihr Sorgerecht auszuüben. Mit einer Sorgerechtsvollmacht erleichtern Sie Ihren Vertrauenspersonen, in diesen Krisensituationen den Alltag für Ihre Kinder aufrechtzuerhalten. Notarinnen und Notare sind Experten für die präzise Formulierung einer solchen Vollmacht.

Mit einer Sorgerechtsvollmacht treffen Sie wichtige Vorkehrungen für den „Fall der Fälle“. Hierzu berate ich Sie gerne notariell und arbeite für Sie den Wortlaut der Vollmacht aus.

Weiterführende Informationen

Eltern haben das Recht und die Pflicht, das Sorgerecht für ihre Kinder wahrzunehmen. Es gibt jedoch Umstände, infolge derer Eltern bis auf Weiteres nicht mehr in der Lage sind, ihren elterlichen Pflichten nachzukommen. Zum Beispiel wenn beide Elternteile wegen eines schweren Unfalls im Koma liegen oder auf unabsehbare Zeit geschäftsunfähig geworden sind. Doch auch hierfür lässt sich mit einer notariellen Urkunde vorsorgen.

So können Eltern durch die Erteilung einer Sorgerechtsvollmacht bereits im Vorfeld den Weg dafür ebnen, dass die eigenen Kinder im Falle einer derartigen Ausnahmesituation von Vertrauenspersonen begleitet und umsorgt werden.

Bei Sorgerechtsvollmachten sind einige Besonderheiten zu beachten, die treffgenaue Formulierungen erfordern. Daher ist es sinnvoll, hierbei auf eine fachkundige notarielle Beratung nebst Beurkundung zu setzen.