Scheidungs­folgen­verein­barung

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Scheidungsfolgenvereinbarung

Scheidungsfolgenvereinbarung

Sie sind getrennt und wollen sich scheiden lassen, reden aber noch miteinander? Dann lassen Sie uns die Zeit nutzen, um gemeinsam eine für beide Seiten tragfähige Lösung der Scheidungsfolgen zu erarbeiten. Dies erspart Ihnen eine gerichtliche Auseinandersetzung. Selbstverständlich stehe ich auch gerne für die Beurkundung einer durch Ihre Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte ausgehandelten Vereinbarung zur Verfügung. Sofern Sie beide anwaltlich vertreten sind, fertige ich einen Entwurf auch auf Zuruf, so dass bereits im ersten Termin die Beurkundung erfolgen kann.

Gerne bin ich Ihnen beim friedvollen Auseinandergehen behilflich. Umso reibungsloser und konfliktfreier läuft dann meist alles Weitere.

Weiterführende Informationen

Eine einverständliche Regelung der Scheidungsfolgen in einer notariellen Urkunde hat viele Vorteile: Zum einen ist diese deutlich kostengünstiger als ein jahrelanger Rechtsstreit. Zum anderen kann das Scheidungsverfahren schnell abgeschlossen werden, so dass sich beide Seiten auf die Gestaltung ihrer Zukunft konzentrieren können.

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden typischerweise die vermögensrechtlichen Folgen der Ehe, also beispielsweise Zugewinnausgleich und Vermögensverteilung sowie der Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt geregelt. Sind Kinder vorhanden, ist es ratsam, dass Regelungen zum Kindesunterhalt sowie zum Sorge- / Umgangsrecht getroffen werden. Auch die Übernahme einer gemeinsamen Immobilie durch einen Ehegatten wird typischerweise in einer solchen Vereinbarung getroffen. Schließlich können Regelungen für die Trennungsphase vereinbart werden.